Handwerkerrechnungen Steuerbonus für Privatpersonen
Seit 1. Januar 2006 sind Handwerkerleistungen von der Einkommensteuer absetzbar. Privatpersonen können nun Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen bei ihrer Steuererklärung angeben. Allerdings gilt diese neue Regelung nur für Leistungen und Zahlungen, die nach dem 31. Dezember 2005 erbracht oder getätigt wurden und werden.
Pro Jahr kann damit jeder Privathaushalt maximal 600 Euro (20 Prozent von maximal 3.000 Euro) steuerfrei geltend machen. Anrechenbar sind nur die Arbeitskosten des Handwerkers sowie die anteilige Mehrwertsteuer, nicht jedoch Materialkosten oder Lieferware. Der Steuerbonus kann auch immer erst im darauf folgenden Jahr eingestrichen werden, für 2006 also im nächsten Jahr.
Wichtig Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist die Vorlage einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf der die Kosten für die Arbeitskraft separat aufgeführt sind. Die anteilige Mehrwertsteuer der Arbeitskraftkosten ist ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat auf der Rechnung aufgeführt ist. Außerdem muss der Einkommensteuererklärung ein Zahlungsnachweis über die Handwerkerleistung – beispielsweise ein Kontoauszug – beigelegt werden.
Beispielberechnung Der Steuerbonus kann nur für Arbeitskosten eingestrichen werden. Streicht beispielsweise ein Maler Ihre Wohnung und berechnet dafür an reinen Arbeitskosten 1.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer von derzeit noch 16 Prozent, also 1.160 Euro, so können Sie von diesen 1.160 Euro 20 Prozent steuerfrei geltend machen, also 232 Euro.
Liegen die reinen Arbeitskosten jedoch über der jährlichen Höchstgrenze von 3.000 Euro, dann gilt: Streicht der Maler Ihr ganzes Haus und verlangt dafür 5.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, so können Sie in diesem Fall nur für 3.000 Euro die Steuervorteile von 20 Prozent geltend machen. Sie können also 600 Euro mit der Einkommensteuer verrechnen. Damit können Sie aber in diesem Jahr keine weiteren Handwerkerleistungen bei Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen